// FAQ – Spielerwechsel
FAQ – Spielerwechsel zu anderen Vereinen
Warum gibt es beim Jugendfußball feste Regelungen für Vereinswechsel?
Vereinswechsel im Jugendbereich betreffen nicht nur den einzelnen Spieler, sondern auch Mannschaften, Trainer und Vereine.
Daher gelten für alle Vereine verbindliche Regelungen der Jugendordnung des Hessischer Fußball-Verband (HFV).
Diese sollen sicherstellen, dass Wechsel fair, transparent und nachvollziehbar erfolgen – im Sinne der Spieler und der ausbildenden Vereine.
Ist ein Vereinswechsel grundsätzlich möglich?
Ja. Ein Vereinswechsel im Jugendbereich ist grundsätzlich möglich.
Er muss jedoch formal beantragt, von den gesetzlichen Vertretern genehmigt und gemäß den festgelegten Fristen durchgeführt werden.
Der HFV unterscheidet dabei zwischen:
Wechseln innerhalb der offiziellen Wechselperiode
Wechseln außerhalb dieser Periode
Diese Unterscheidung ist entscheidend für die Spielberechtigung.
Was bedeutet die Wechselperiode?
Die offizielle Wechselperiode im Jugendbereich ist der 01.06. bis 30.06. eines Jahres.
Nur in diesem Zeitraum kann eine fehlende Freigabe des abgebenden Vereins in bestimmten Fällen durch eine Ausbildungsentschädigung ersetzt werden.
Was sind Wartefristen (Sperren)?
Wartefristen sind keine Strafmaßnahmen, sondern festgelegte Zeiträume, in denen ein Spieler nicht an Pflichtspielen teilnehmen darf.
Freundschaftsspiele sind davon grundsätzlich nicht betroffen.
Wie lang sind die Wartefristen?
Außerhalb der Wechselperiode (01.07.–30.06.):
mit Freigabe des abgebenden Vereins: 3 Monate Wartefrist
ohne Freigabe des abgebenden Vereins: 6 Monate Wartefrist
Die Wartefrist beginnt jeweils am Tag nach der schriftlichen Abmeldung.
Innerhalb der Wechselperiode (01.06.–30.06.):
mit Freigabe: keine Wartefrist, Spielberechtigung ab dem 01.07.
ohne Freigabe: Wartefrist für Pflichtspiele bis zum 31.10.
Diese Fristen sind verbindlich und gelten für alle Vereine gleichermaßen.
Warum gibt es diese Wartefristen?
Wartefristen sollen:
kurzfristige oder ungeklärte Wechsel verhindern
Vereinen eine verlässliche sportliche Planung ermöglichen
die Ausbildungsarbeit der Vereine schützen
Fairness zwischen allen Beteiligten sicherstellen
Sie dienen nicht dazu, Spieler zu benachteiligen oder zu „ärgern“, sondern dem geordneten Ablauf des Jugendspielbetriebs.
Was ist eine Ausbildungsentschädigung?
Die Ausbildungsentschädigung ist ein finanzieller Ausgleich für die jahrelange Ausbildungsarbeit eines Vereins.
Wichtig:
Sie wird vom aufnehmenden Verein gezahlt
Sie ist keine Forderung an Eltern oder Spieler
Sie kann nur innerhalb der Wechselperiode eine fehlende Freigabe ersetzen
Außerhalb der Wechselperiode hat die Zahlung keinen Einfluss auf die Wartefristen.
Gilt das für alle Altersklassen?
Nein.
Für E-, F- und G-Junioren gelten vereinfachte Regelungen, da hier keine Freigabepflicht besteht.
Für ältere Altersklassen sind die beschriebenen Regelungen verbindlich.
Was erwartet der Verein von Eltern und Spielern?
Frühzeitige und offene Kommunikation
Gespräche mit Trainern oder Verantwortlichen vor einer Entscheidung
Entscheidungen ohne Zeitdruck und mit Blick auf die langfristige Entwicklung des Kindes
Wir sind jederzeit gesprächsbereit und bemüht, gemeinsam faire Lösungen zu finden.
Was ist das Ziel dieser Regelungen?
Schutz der Spieler
Fairness zwischen den Vereinen
Nachhaltige Jugendarbeit
Klare und transparente Abläufe

